Ersthelfer im Außendienst Vermessung: Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Die Anwesenheit von Ersthelfern im vermessungstechnischen Außendienst ist grundsätzlich erforderlich, wenn mehrere Mitarbeiter gemeinsam tätig sind.

Die Anwesenheit von Ersthelfern im vermessungstechnischen Außendienst ist grundsätzlich erforderlich, wenn mehrere Mitarbeiter gemeinsam tätig sind. Die konkrete Anzahl legt der Arbeitgeber durch Gefährdungsbeurteilung fest, wobei auch Führerschein-Erste-Hilfe-Kurse seit 2017 anerkannt sind, sofern sie nicht älter als zwei Jahre und von zugelassenen Stellen durchgeführt wurden.

Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentiert werden, wie viele Ersthelfer auf Vermessungsfahrzeugen präsent sein müssen und ob Führerschein-Schulungen angerechnet werden können. Bei Abweichungen von Standardvorgaben ist Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger nötig. Die Verfügbarkeit von Ersthelfern muss auch unter Berücksichtigung von Urlaub und Krankheit geplant sein.

Quelle: KomNet NRW

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