Chronische Lärmexposition in Produktionshallen, Baustellen und Werkstätten führt zu irreversiblen Hörschäden und psychischen Belastungen, die oft erst Jahre später bemerkt werden. Die BG ETEM warnt vor der Unterschätzung dieses Risikos und betont, dass Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Beschäftigten zu schützen.
Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollten Lärmquellen systematisch erfasst werden – nicht nur von Maschinen, sondern auch von Großraumbüros. Für Bereiche über 85 dB(A) sind Gehörschutzprogramme mit regelmäßigen audiometrischen Tests erforderlich, um erste Höreinbußen frühzeitig zu erkennen.
Quelle: BG ETEM
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