Atemschutzmasken sind grundsätzlich für einzelne Personen bestimmt, da sie individuell angepasst werden müssen. Nur wenn zwingende Umstände vorliegen, dürfen mehrere Beschäftigte dieselbe Maske nacheinander tragen – dann ist eine gründliche Reinigung und Desinfektion vor jedem Wechsel erforderlich, um Infektionsrisiken auszuschließen.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte überprüft werden, ob eine Mehrfachnutzung wirklich notwendig ist. Falls ja, müssen Reinigungsprotokolle und Desinfektionsvorgaben gemäß Herstellerangaben dokumentiert sein; zudem ist sicherzustellen, dass Filter und Maskenkörper hygienisch einwandfrei gelagert werden.
Quelle: KomNet NRW
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