Externe Staplerfahrer: Haftung und Anforderungen des Betreibers

Betriebsfremde Personen dürfen Stapler eines Betriebs nutzen – allerdings bleibt der Betreiber für die Arbeitsmittel verantwortlich.

Betriebsfremde Personen dürfen Stapler eines Betriebs nutzen – allerdings bleibt der Betreiber für die Arbeitsmittel verantwortlich. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Stapler den Sicherheitsanforderungen entsprechen, gültige Prüfnachweise vorliegen und die externen Nutzer angemessen unterwiesen werden.

Für die Praxis: Bei der Übernahme von Staplernutzung durch externe Firmen (Speditionen, Wartungsbetriebe) sollten Unternehmen die Wartungs- und Prüfprotokolle bereithalten, die Nutzer informieren und dokumentieren sowie klären, welcher Arbeitgeber die schriftliche Freigabe erteilt. Eine Abstimmung über die Gefahrenlage vor Ort trägt zur Rechtssicherheit bei.

Quelle: KomNet NRW

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