Das KomNet NRW beantwortet die Frage, ob Feuerwehrbeamte in Bereitschafts- und Pausenräumen von ständig besetzten Wachen Sicherheitsschuhe tragen müssen. Die Antwort fällt differenziert aus: Eine pauschale Pflicht besteht nicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung für diese Bereiche keine relevanten Fußverletzungsrisiken identifiziert.
Für die Praxis: Betriebe sollten in ihrer Gefährdungsbeurteilung konkret dokumentieren, welche Risiken in Pausenräumen tatsächlich bestehen und ob umfallende Gegenstände, herabfallende Teile oder andere Gefahren realistisch sind. Die Entscheidung über PSA-Anforderungen muss auf dieser individuellen Analyse basieren – allgemeine Sicherheitsvorschriften oder Dienstvorschriften der Feuerwehr können zusätzliche Anforderungen setzen.
Quelle: KomNet NRW
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