Schwangerschaft im Betrieb: Individuelle Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG

Arbeitgeber müssen bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine spezielle tätigkeitsspezifische Analyse…

Arbeitgeber müssen bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine spezielle tätigkeitsspezifische Analyse durchführen. Diese ist gesetzlich im Mutterschutzgesetz verankert und bildet die Grundlage für alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Das STOP-Prinzip gibt dabei vor, dass technische und organisatorische Lösungen Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen haben.

Für die Praxis: SiFas sollten bereits vorausschauend Arbeitsplätze auf Risiken für Frauen im reproduktiven Alter prüfen. Nach Schwangerschaftsmitteilung ist eine dokumentierte Einzelfallbewertung der konkreten Tätigkeiten erforderlich, bei der auch Nachtarbeit, Schichtsysteme und psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. Ergebnis und geplante Anpassungen müssen der betroffenen Mitarbeiterin mitgeteilt werden.

Quelle: SiFa-flex Blog

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