Betriebsärzte führen arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilungen durch, beraten zu Schutzmaßnahmen und leisten Vorsorgeuntersuchungen. Sie müssen eine fachärztliche Qualifikation in Arbeitsmedizin oder eine vergleichbare Zusatzqualifikation besitzen und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Kleine Betriebe können freiberufliche Fachkräfte beauftragen, während große Unternehmen häufig eigene Betriebsärzte beschäftigen.
Für die Praxis: Bei der Auswahl eines Betriebsarztes sollten Unternehmen auf branchenspezifische Kenntnisse und gute Erreichbarkeit achten. Berufsverbände und Kammern bieten häufig Rahmenverträge an, die Kosten senken können. Viele Branchen und Innungen haben bereits entsprechende Vereinbarungen ausgehandelt, die es lohnt sich abzufragen.
Quelle: BGW
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