Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV prüft Staubfilter nach standardisierten Verfahren, um sicherzustellen, dass sie Gefahrstoffe je nach Toxizität angemessen abscheiden. Die Prüfnormen DIN EN 60335-2-69 unterscheiden drei Staubklassen (L, M, H), wobei hochgiftige und krebserregende Stoffe Filter der Klasse H erfordern. Die beiden Prüfverfahren nutzen Quarzstaub beziehungsweise Paraffinölnebel, um Filtereffizienz unter realistischen Bedingungen zu bewerten.
Für die Praxis: Bei der Auswahl von Filtergeräten und -materialien sollte die Staubklassifizierung des Gefahrstoffes überprüft werden: KMR-Stoffe und Substanzen mit AGW unter 0,1 mg/m³ erfordern Klasse-H-Filter. Beschaffungsstellen sollten beim Hersteller Prüfzertifikate nach DIN EN 60335-2-69 anfordern und die Filterflächenbelastung gemäß Herstellerangaben einhalten.
Quelle: IFA (DGUV)
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