Die Überschrift deutet darauf hin, dass Brandschutzmaßnahmen bereits bei Ladevorgängen und an Ladestellen ansetzen müssen. Offenbar werden dort besondere Gefahren oder Versäumnisse in der Brandschutzpraxis identifiziert.
Für die Praxis: Sicherheitsfachkräfte sollten prüfen, welche brandschutzrelevanten Anforderungen an Ladevorgänge, Lagerstellen und den Umgang mit brennbaren Materialien dort gestellt werden und ob diese in der Gefährdungsbeurteilung sowie in Unterweisungen berücksichtigt sind.
Quelle: derbrandschutzbeauftragte.de
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