AED-Einsatz in Explosionsbereichen: Nur mit ausdrücklicher Herstellerfreigabe

Automatische externe Defibrillatoren (AED) sind normalerweise nicht explosionsgeschützt und dürfen daher nicht in explosionsgefährdeten Bereichen…

Automatische externe Defibrillatoren (AED) sind normalerweise nicht explosionsgeschützt und dürfen daher nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. Ausnahme: Der Hersteller hat das Gerät ausdrücklich für den jeweiligen Ex-Bereich freigegeben. Im Notfall gilt die Regel: Betroffene Person zunächst in sichere Umgebung bringen, dann AED einsetzen und parallel Herzdruckmassage durchführen.

Für die Praxis: Betriebe mit explosionsgefährdeten Bereichen sollten in ihrer Gefährdungsbeurteilung klären, ob reguläre AED-Geräte vorhanden sind, und diese ggf. aus Ex-Zonen entfernen oder durch zertifizierte Ex-Varianten ersetzen. Ersthelfende müssen unterwiesen werden, Verletzte zunächst den gefährlichen Bereich zu verlassen, bevor Reanimationsmaßnahmen beginnen.

Quelle: KomNet NRW

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