Die DGUV weist darauf hin, dass Betriebe Lärmrisiken durch fachkundige Messungen systematisch erfassen sollten. Wer über einen Tages-Lärmexpositionspegel von durchschnittlich 85 Dezibel hinausgeht, muss Minderungsmaßnahmen einleiten – eine Hörschädigung ist nicht rückgängig zu machen.
Für die Praxis: Für aussagekräftige Lärmmessungen sind qualifizierte Messfachleute erforderlich, die den kompletten Arbeitszyklus abbilden. Ergebnisse über 85 dB(A) erfordern eine Stufenplanung: zunächst technische Lösungen (leisere Maschinen, Lärmschutzaufbauten), dann organisatorische und personenbezogene Maßnahmen wie Gehörschutz.
Quelle: DGUV
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