CO₂-Flaschen unter Erdgleiche: Maximale Lagermenge und technische Anforderungen

Etwa 200 kleine CO₂-Flaschen dürfen nicht ohne Einschränkungen unter Erdgleiche gelagert werden. Nach TRGS 510 sind unter Erdgleiche maximal 50 gefüllte Druckgasflaschen zulässig, wenn entweder ein zweifacher Luftwechsel pro Stunde durch technische Lüftung mit Gaswarnanlage oder eine natürliche Belüftung mit mindestens 10 % Grundflächenquerschnitt vorhanden ist. Die geplante Lagerung überschreitet diese Grenzen deutlich und verstößt gegen geltendes Regelwerk.

Für die Praxis: Betriebe müssen ihre CO₂-Flaschenbestände überprüfen und bei Unterkellerung nachweisen, dass entweder die 50er-Grenze eingehalten wird oder eine Gaswarnanlage mit automatischer Abschaltung der Lüftung bei Ausfall installiert ist. Die Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentieren, welche Lagerform gewählt wird und welche technischen Vorkehrungen realisiert sind. Bei 200 Flaschen ist eine Umlagerung oder Installation von Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-2 zu prüfen.

Quelle: KomNet NRW

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