Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist arbeitsschutzrechtlich nicht generell vorgeschrieben, sondern hängt von der bauaufsichtlichen Klassifizierung ab. Der Arbeitgeber muss jedoch im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden, welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind – die baurechtliche Forderung löst die Bestellungspflicht aus.

Für die Praxis: Betriebe sollten zunächst prüfen, ob ihre Arbeitsstätte unter bauaufsichtliche Sonderregelungen fällt (z. B. Verkaufsstätten, Industriebauten). Dann ist die zuständige Baubehörde zu konsultieren. Für alle Betriebe gilt: Die Gefährdungsbeurteilung muss Brandschutzaspekte abdecken und dokumentieren, ob und welche Beauftragtenfunktionen nötig sind.

Quelle: KomNet NRW

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