Die BG ETEM betont ihre Unterstützung für Angehörige von tödlich verunglückten Beschäftigten. Im Jahr 2025 verzeichnete die Berufsgenossenschaft 53 tödliche Arbeitsunfälle in ihren Mitgliedsbetrieben und stellt dar, wie Hinterbliebenenleistungen finanzielle Folgen abfedern.
Für die Praxis: Sicherheitsverantwortliche sollten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Hinterbliebenen kennen und diese Information in ihre Gefährdungskommunikation einbeziehen. Besonders bei risikobehafteten Arbeiten wie Dacharbeiten sind präventive Maßnahmen wie Absturzsicherung entscheidend, um solche Fälle zu vermeiden.
Quelle: etem (BG-ETEM-Magazin)
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