Lärmschutz und Hörgeräte kombinierbar: IFA erweitert Zulassungsoptionen

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat neue Zulassungswege für Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion geschaffen. Neben teuren Komplettsystemen können Hörakustiker nun einzeln zertifizierte Komponenten flexibel kombinieren. Dies verbessert den Zugang zu lärmbelasteten Arbeitsplätzen für die rund 1,2 Millionen berufstätigen Hörgeräteträger in Deutschland.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze mit Lärmbelastung ab 80 dB(A) sollte für Beschäftigte mit Hörminderung gezielt nach zugelassenen Kombinationslösungen gefragt werden. Die IFA-Website bietet eine aktuelle Übersicht der zulässigen Produkte, die bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung hilfreich ist. Eine gut angepasste Lösung trägt zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bei und unterstützt die Eingliederung von Menschen mit Höreinschränkungen.

Quelle: IFA (DGUV)

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