Transport: Einfüllstutzen an Kombikanistern müssen verschlossen sein

Beim Straßentransport von Kraftstoff in Kombikanistern müssen die Einfüllstutzen abgeschraubt und mit der Originalkappe verschlossen sein. Dies ist eine Anforderung der ADR-Handwerkerregelung, die verhindern soll, dass bei Umkippen oder Unfällen Flüssigkeit auslaufen kann.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung für Fahrzeugtransporte sollte dokumentiert werden, dass Kanister vor Fahrtantritt vollständig verschlossen sind. Dies gilt auch für kurze Strecken im Betrieb oder zwischen Baustellen. Die regelmäßige Unterweisung sollte diesen Punkt aufgreifen, um Verwechslungen mit dem aufgeschraubten Zustand zum Betanken von Maschinen auszuschließen.

Quelle: KomNet NRW

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