Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 wurde überarbeitet. Sie regelt Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck.
| Dokument | TRBS 1201 Teil 2 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Fundstelle | www.baua.de |
Für die Praxis: Betriebssicherheitsverantwortliche sollten die aktualisierten Vorgaben zur Prüfhäufigkeit und Dokumentation von Druckgeräten sowie Dampfanlagen überprüfen und ihre Wartungspläne entsprechend anpassen.
Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)
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