Geändert: TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen und Kontrollen bei Dampf und Druck

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 wurde überarbeitet. Sie regelt Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck.

Dokument TRBS 1201 Teil 2
Änderung Geändert
Fundstelle www.baua.de

Für die Praxis: Betriebssicherheitsverantwortliche sollten die aktualisierten Vorgaben zur Prüfhäufigkeit und Dokumentation von Druckgeräten sowie Dampfanlagen überprüfen und ihre Wartungspläne entsprechend anpassen.

Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.