Neu: GGAV — Gefahrgut-Ausnahmeverordnung

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht. Das Regelwerk ist für Unternehmen relevant, die Gefahrstoffe befördern oder versenden.

Dokument Verordnung GGAV 2002
Änderung Neu
Fundstelle https://www.gesetze-im-internet.de/ggav_2002/

Für die Praxis: Prüfen Sie in der GGAV, welche Ausnahmeregelungen für Ihre Transportvorgänge gelten und ob dokumentierte Schulungen des Fahrtpersonals erforderlich sind.

Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)

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