Bei Büroarbeit gelten klare gesetzliche Temperaturgrenzen: Bis 26 °C sind Schutzmaßnahmen freiwillig, ab 30 °C werden sie verbindlich, ab 35 °C ist reguläres Arbeiten nicht mehr zulässig. Der Artikel erläutert, welche organisatorischen und technischen Anpassungen Arbeitgebende umsetzen sollten und wie Beschäftigte mit Hitzeerschöpfung umgehen.
Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollten Temperaturgrenzen und erforderliche Maßnahmen (Getränkebereitstellung, flexible Arbeitszeiten, Sonnenschutz) festgehalten werden. Bei Hitzebelastung ist es wichtig, Symptome einer Hitzeerschöpfung zu kennen und schnell reagieren zu können – mit Rückzug in kühle Bereiche, Flüssigkeitszufuhr und Kühlung.
Quelle: Certo (VBG-Magazin)
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