Gefährdungsbeurteilungen bei Gefahrstoffverordnungs-Änderungen anpassen

Bei Änderungen der Gefahrstoffverordnung oder relevanter technischer Regeln müssen Arbeitgeber prüfen, ob ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen…

Bei Änderungen der Gefahrstoffverordnung oder relevanter technischer Regeln müssen Arbeitgeber prüfen, ob ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen angepasst werden müssen. Ein pauschaler Bestandsschutz besteht nicht; die Notwendigkeit einer Aktualisierung hängt davon ab, ob die Änderungen die jeweilige Beurteilung konkret betreffen.

Für die Praxis: Etablieren Sie ein Monitoring-System, um Änderungen in GefStoffV, TRGS und anderen Regelwerken zeitnah zu erfassen. Prüfen Sie bei jeder Regelwerksänderung, ob Ihre Gefährdungsbeurteilungen betroffen sind und dokumentieren Sie das Ergebnis dieser Prüfung. Notwendige Anpassungen müssen umgehend erfolgen.

Quelle: KomNet NRW

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