Für die Gefährdungsbeurteilung von Vibrationen bei Fahrpersonal müssen Arbeitgeber Expositionen nach der LärmVibrationsArbSchV ermitteln und bewerten. Die DGUV stellt kostenlose Hilfsmittel wie Vibrationstabellen und Software-Tools zur Verfügung, um aufwändige Spezial-Messungen zu vermeiden.
Für die Praxis: Prüfen Sie zunächst, ob der Fahrzeug- oder Gerätehersteller Vibrationsdaten bereitstellt. Nutzen Sie dann die DGUV-Tabellen und den Online-Kennwertrechner zur Dokumentation der Exposition. Dies ersetzt zwar keine Messung bei Verdacht auf Grenzwertüberschreitung, ermöglicht aber eine erste orientierte Beurteilung.
Quelle: KomNet NRW
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