Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen systematisch zu prüfen und sichere Betriebszustände zu gewährleisten. Prüfungen dürfen nicht allein auf einen Aufkleber reduziert werden, sondern erfordern eine ganzheitliche Koordination von Gefährdungsbeurteilung, Prüfart, Prüffrist, Qualifikation des Prüfers und dokumentierter Nachweise. Fehlende oder mangelhaft organisierte Prüfungen führen zu Sicherheitsrisiken und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für die Praxis: Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung als Basis für Art, Umfang und Fristen der Prüfungen – CE-Kennzeichnung ersetzt diese nicht. Entwickeln Sie ein Prüffristenmanagement, das zwischen risikoabhängig festzulegenden Fristen und gesetzlichen Höchstfristen unterscheidet, und dokumentieren Sie alle Prüfschritte nachvollziehbar. Berücksichtigen Sie zudem außerordentliche Ereignisse wie Unfälle oder Montagemängel als Anlässe für zusätzliche Prüfungen.
Quelle: SiFa-flex Blog
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