Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Versicherte nach Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten mit umfassenden Rehabilitationsleistungen. Neben medizinischer Versorgung gehören dazu Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, Umschulung und Unterstützung im privaten Umfeld wie Wohnungsumbauten oder Fahrzeughilfen. Die Berufsgenossenschaften prüfen automatisch den Reha-Bedarf und bieten alle Leistungen aus einer Hand an.
Für die Praxis: Sicherheitsbeauftragte sollten sich aktiv in die betriebliche Wiedereingliederung einbringen, indem sie geeignete Tätigkeiten für betroffene Beschäftigte aufzeigen und bei Arbeitsplatzanpassungen unterstützen. Eine enge Abstimmung mit dem Reha-Management und der Geschäftsleitung schafft die Grundlage für erfolgreiche Eingliederungsmaßnahmen, auch in kleinen Betrieben.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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