Bei 10-Liter-Kunststoffkanistern mit Ethanol oder Isopropanol muss zwischen der Zone im Behälterinneren und der äußeren Zone unterschieden werden. Die TRGS 727 verbietet isolierende Behälter in Zone 0 und begrenzt sie in Zone 1 auf 5 Liter – doch die innere Zone-0-Einstufung macht die Kanister nicht automatisch unzulässig, wenn Befüllung und Lagerung in einer zulässigen äußeren Zone stattfinden. Entscheidend ist, dass Alkohole hochgradig leitfähig sind und somit elektrostatische Risiken beim bestimmungsgemäßen Befüllen deutlich geringer ausfallen als bei schlecht leitenden Stoffen wie Ottokraftstoff.
Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollte explizit unterschieden werden zwischen der Explosionsgefährdung im Kanisterinneren und der äußeren Betriebsstätte. Beim Befüllen und Lagern von Ethanol- oder Isopropanolkanistern sind elektrostatische Schutzmaßnahmen (leitfähige Verbindung zur Erdung, Vermeidung von Strömungsgeschwindigkeiten über 1 m/s in Zone 1) dokumentiert anzuwenden – dies kann die Verwendung von 10-Liter-Kanistern ermöglichen.
Quelle: KomNet NRW
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