TRGS 510: Prüfung von Auffangwannen für Gefahrstoffe

Auffangwannen müssen gemäß TRGS 510 regelmäßig auf ihre Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit überprüft werden.

Auffangwannen müssen gemäß TRGS 510 regelmäßig auf ihre Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Die Kontrollfristen und erforderliche Fachkunde legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich in der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei können Prüfungen aus anderen Rechtsbereichen (etwa Wasserrecht) angerechnet werden, soweit sie die gleichen Anforderungen erfüllen.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten Unternehmen konkrete Prüfintervalle, Prüfkriterien und erforderliche Qualifikationen für die Kontrolle von Auffangwannen festlegen. Die MVV TB 2025/1 empfiehlt für Stahlwannen Überprüfungen alle zwei Jahre, einschließlich der Bodenunterseite. Ergebnisse sind zu dokumentieren und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen.

Quelle: KomNet NRW

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