Die Substitutionsprüfung ist eine Pflichtaufgabe bei der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe, kann aber bei geringer Gefährdung entfallen. Der Arbeitgeber muss weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren vorrangig einsetzen. Ein festgelegtes Prüfintervall existiert nicht; die Überprüfung erfolgt regelmäßig und bei Anlässen wie neuen Stoffinformationen oder geänderten Bedingungen.
Für die Praxis: Dokumentieren Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar, warum eine Substitution nicht möglich ist oder welche weniger gefährlichen Alternativen geprüft wurden. Nutzen Sie das Ablaufschema aus TRGS 600 Anlage 1 als Orientierung. Aktualisieren Sie die Substitutionsprüfung bei jeder Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und bei relevanten Änderungen (z. B. neue Sicherheitsdatenblätter, geänderte Einstufungen).
Quelle: KomNet NRW
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