Zuständigkeiten bei Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern unterliegt in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht durch die Arbeitsschutzbehörden der Bezirksregierungen.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern unterliegt in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht durch die Arbeitsschutzbehörden der Bezirksregierungen. Das Abbrennen von Pyrotechnik fällt hingegen in die Verantwortung der lokalen Ordnungsbehörden. Diese Aufgabenteilung ermöglicht eine effektive Überwachung sowohl der Handelsaspekte als auch der ordnungsrechtlichen Anforderungen.

Für die Praxis: Bei der Betriebsgenehmigung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sollten Unternehmen die Anforderungen der zuständigen Bezirksregierung beachten. Bei geplanten Abbrennanlässen ist rechtzeitig die örtliche Ordnungsbehörde einzubeziehen. Die sichere Lagerung und der Umgang mit Sprengstoffklassifizierungen gehören zu den relevanten Unterweisungsthemen für Beschäftigte.

Quelle: KomNet NRW

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