Betriebliches Abfallmanagement ist gleichzeitig Organisations-, Umwelt- und Arbeitsschutzaufgabe. Falsch gelagerte oder eingestufte Abfälle können Brände, Gesundheitsgefährdungen und rechtliche Probleme verursachen. Eine systematische Festlegung von Verantwortlichkeiten, Prozessen und Kontrollmechanismen ist notwendig, um sichere und rechtskonforme Abläufe zu etablieren.
Für die Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung muss Abfallströme erfassen und bewerten – einschließlich Lagerung, Handling und Transportprozesse. Bei gefährlichen Abfällen sind korrekte Einstufung nach Abfallverzeichnis, geeignete Behälter und Dokumentation erforderlich. Beschäftigte, die mit Abfällen umgehen, benötigen eine arbeitsschutzspezifische Unterweisung zu Chemikalien, physikalischen Gefahren und Prozessanforderungen.
Quelle: SiFa-flex Blog
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