Zeitarbeit: Arbeitsschutz erfordert Koordination zwischen Betrieb und Leihfirma

Bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften tragen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit.

Bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften tragen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit. Die BGN empfiehlt, Einsatzorte gemeinsam zu begutachten, Schutzmaßnahmen abzustimmen und Aufgaben verbindlich in einer Arbeitsschutzvereinbarung festzuhalten.

Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen müssen Zeitarbeitskräfte einbeziehen und die gleichen Schutzmaßnahmen wie für Stammpersonal vorsehen. Eine strukturierte Einweisung und Bereitstellung von PSA sind unverzichtbar. Bei Aufgabenteilung sollte klar dokumentiert sein, wer für welche Präventionsmaßnahmen verantwortlich ist.

Quelle: BGN

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