Messeinheiten für Roboterzellen: Wann liegt eine unvollständige Maschine vor?

KomNet NRW behandelt die Frage, ob eine selbstgebaute Messeinheit mit Drehteller und Roboter als unvollständige Maschine gilt.

KomNet NRW behandelt die Frage, ob eine selbstgebaute Messeinheit mit Drehteller und Roboter als unvollständige Maschine gilt. Die Antwort hängt davon ab, ob die Einheit inverkehrbracht wird oder nur zur internen Integration in eine bestehende Anlage dient. Bei reiner Eigenherstellung greifen die Anforderungen der Maschinenverordnung nicht, beim Verkauf gelten hingegen die Regeln für unvollständige Maschinen.

Für die Praxis: Betriebe sollten klären, ob ihre Messeinheit eine eigenständige Maschine darstellt oder als unvollständige Maschine einzuordnen ist. Im Fall der Eigenintegration in eine bestehende Roboterzelle ist zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Das BMAS-Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung und die Betriebssicherheitsverordnung helfen bei der Beurteilung.

Quelle: KomNet NRW

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