Risikobeurteilung: Keine vorgeschriebene Matrix in Deutschland

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form für Risikobeurteilungsmatrizen.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form für Risikobeurteilungsmatrizen. Unternehmen dürfen eigene Systeme entwickeln oder ausländische Verfahren nutzen, sollten sich aber an branchenspezifischen Vorgaben von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden orientieren. Bei Kontrollen müssen selbstentwickelte Verfahren nachvollziehbar dokumentiert und erläutert werden.

Für die Praxis: Nutzen Sie etablierte Vorlagen Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde, um Schwierigkeiten bei Prüfungen zu vermeiden. Falls Sie ein eigenes oder international bewährtes System einsetzen, dokumentieren Sie die Nachvollziehbarkeit und Begründung der Methode sorgfältig in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Quelle: KomNet NRW

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