Tankstellen-Stilllegung: Fristen und Anforderungen nach TRBS 3151

Eine Tankstelle muss nach Außerbetriebnahme zügig oder endgültig stillgelegt werden; bloße Nichtnutzung ohne formale Stilllegung gilt weiterhin als…

Eine Tankstelle muss nach Außerbetriebnahme zügig oder endgültig stillgelegt werden; bloße Nichtnutzung ohne formale Stilllegung gilt weiterhin als Betrieb mit allen Prüfpflichten. Die TRBS 3151 definiert Sicherungsmaßnahmen für vorübergehende und endgültige Außerbetriebnahmen, um Gefahren für Beschäftigte und Dritte auszuschließen.

Für die Praxis: Betreiber sollten klar dokumentieren, ob eine Tankstelle vorübergehend stillgelegt oder endgültig außer Betrieb genommen wird: Bei Verzicht auf wiederkehrende Prüfungen muss eine endgültige Stilllegung erfolgen. Sicherungsmaßnahmen wie Zugangssperrung und Kennzeichnung sind erforderlich; Inertisierung ist bei längerer Nichtnutzung zu erwägen.

Quelle: KomNet NRW

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