Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 beschlossen, das Parkinson-Syndrom durch langjährige Pestizidexposition in die offizielle Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und weiteren Branchen mit Pestizidkontakt. Die Anerkennung schafft Rechtssicherheit bei der Geltendmachung und folgt wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats.
| Dokument | Verordnung 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | 2026 |
| Fundstelle | Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) |
Für die Praxis: Sicherheitsfachkräfte sollten bei Gefährdungsbeurteilungen in pestizidverwendenden Betrieben die neuronalen Langzeitfolgen stärker berücksichtigen und Dokumentationen zur Pestizidexposition sichern. Beschäftigte mit relevanter Exposition können sich bereits jetzt an Ärzte oder ihre Unfallversicherungsträger wenden, noch bevor die Verordnung endgültig in Kraft tritt.
Quelle: BMAS
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