Konformitätserklärung: Anlagentypenschild erhält Datum der Endabnahme

Bei der Fertigung von Anlagen in Baugruppen ist für Konformitätserklärung und Typenschild nicht das Herstellungsdatum, sondern der Zeitpunkt des…

Bei der Fertigung von Anlagen in Baugruppen ist für Konformitätserklärung und Typenschild nicht das Herstellungsdatum, sondern der Zeitpunkt des Inverkehrbringens entscheidend. Dies liegt typischerweise bei der Endabnahme der kompletten Anlage beim Kunden, nicht beim Transport oder der Inbetriebnahme der Baugruppen.

Für die Praxis: Bei der Dokumentation von Anlagen sollten Unternehmen darauf achten, dass die Konformitätserklärung und das Typenschild das Datum der endgültigen Abnahme beim Kunden tragen. Der Zeitpunkt, wann einzelne Baugruppen die Werkstatt verlassen oder montiert werden, hat auf diese Datumsangaben keine Auswirkung. Dies ist insbesondere bei längeren Montage- und Inbetriebnahmephasen zu berücksichtigen.

Quelle: KomNet NRW

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