Kennzeichnung von Druckgasbehältern in Sicherheitsschränken: W029-Warnzeichen nur am Schrank nötig

Nach TRGS 510 müssen Bereiche mit Druckgasbehältern mit dem Warnzeichen W029 gekennzeichnet sein.

Nach TRGS 510 müssen Bereiche mit Druckgasbehältern mit dem Warnzeichen W029 gekennzeichnet sein. Wenn Gasflaschen in einem feuerbeständigen Sicherheitsschrank (mind. 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer) gelagert werden, gilt dieser Schrank als eigenständiger Lagerbereich – eine zusätzliche Kennzeichnung der Raumzugangstür ist dann nicht erforderlich.

Für die Praxis: In der Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentiert werden, dass der Sicherheitsschrank die Anforderungen erfüllt und als separater Lagerabschnitt angesehen wird. Die W029-Kennzeichnung am Schrank selbst ist dann ausreichend und muss bei der Raumzuordnung nicht wiederholt werden.

Quelle: KomNet NRW

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.