Mobile Dieseltankstellen auf Baustellen: Prüfpflichten nach Gefahrgut- und Wasserrecht

Mobile Dieseltankstellen unterliegen trotz fehlender Überwachungsbedürftigkeit nach BetrSichV verschiedenen Prüfpflichten.

Mobile Dieseltankstellen unterliegen trotz fehlender Überwachungsbedürftigkeit nach BetrSichV verschiedenen Prüfpflichten. Das Gefahrgutrecht verlangt Dichtheitsprüfungen alle 2,5 Jahre und Inspektionen durch Sachverständige alle 5 Jahre, zusätzlich müssen Behälter zugelassen sein. Für Tanks über 1000 kg gelten nach Wasserrecht weitere Prüfpflichten vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre in Schutzgebieten.

Für die Praxis: Betriebsleiter müssen die Zulassung des Behälters sowie Prüfplaketten am Typenschild dokumentieren und deren Fristen überwachen. Bei Tanks über 1000 kg ist zu klären, ob die zuständige Wasserbehörde eine sachverständige Person fordert oder eine befähigte Person ausreicht. Regelmäßige Wartungstermine sollten in die Instandhaltungsplanung aufgenommen werden.

Quelle: KomNet NRW

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