Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt eine Übersicht der anerkannten Berufskrankheiten bereit. Die Liste ist ein Referenzdokument für die Beurteilung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Für die Praxis: SiFas sollten die aktuelle Liste regelmäßig konsultieren, um bei der Gefährdungsbeurteilung relevante Berufskrankheiten zu identifizieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Die Dokumentation von Verdachtsfällen erfordert Kenntnis der anerkannten Krankheiten.
Quelle: BAuA
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