Sonnenschutz im Beruf: Arbeitgeber trägt Verantwortung für Augenschutz

Arbeitgeber sind verpflichtet, UV-Strahlung und Blendung am Arbeitsplatz zu beurteilen und erforderlichenfalls geeignete Sonnenbrillen kostenlos bereit zu stellen. Beschäftigte müssen dafür keine ausführliche schriftliche Begründung einreichen – der Arbeitgeber trägt die Initiative bei der Gefährdungsbeurteilung.

Für die Praxis: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit UV-Exposition bei Außenarbeiten systematisch erfassen. Technische oder organisatorische Maßnahmen (Schattenplätze, Arbeitszeit-Verschiebung) haben Vorrang vor PSA; erst dann kommt der Einsatz von Schutzbrillen in Betracht.

Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)

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