Unfallversicherung im gemeinsamen Homeoffice: Wann besteht Schutz?

Beschäftigte, die bei einer Kollegin oder einem Kollegen im Homeoffice arbeiten, genießen Unfallversicherungsschutz – unabhängig vom Arbeitsort. Voraussetzung ist, dass sie tatsächlich arbeiten; Pausen für private Tätigkeiten unterbrechen den Versicherungsschutz. Auch der Weg zur Kollegin ist versichert, wenn die gemeinsame Arbeit der Grund des Treffens ist.

Für die Praxis: Beim mobilen Arbeiten sollte geklärt sein, welche Tätigkeiten versichert sind und welche private Unterbrechungen den Schutz unterbrechen. Dies ist in Betriebsvereinbarungen und Unterweisung zur mobilen Arbeit zu dokumentieren, um im Schadensfall die Versicherbarkeit nachweisen zu können.

Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)

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