Bei der Einfuhr von Gemischen aus Amerika muss das Sicherheitsdatenblatt die gefährlichen Inhaltsstoffe mit ihren Produktidentifikatoren gemäß CLP-Verordnung aufführen. Wenn der US-Lieferant nur typenbezogene Angaben macht, kann alternativ eine geschützte chemische Bezeichnung bei der ECHA beantragt werden.
Für die Praxis: Importeure sollten ihre US-Lieferanten darauf hinweisen, dass vollständige Produktidentifikatoren erforderlich sind. Ist dies nicht möglich, bietet die CLP-Verordnung mit geschützten Bezeichnungen eine Ausweichoption – diese muss aber vorab mit der ECHA geklärt werden.
Quelle: KomNet NRW
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