PSA bei Hitze und UV-Strahlung: Gefährdungsbeurteilung entscheidend

Bei Freiplatzarbeiten unter intensiver Sonneneinstrahlung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um erforderliche Schutzausrüstungen festzulegen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen kommen personenbezogene Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und Schutzbrille in Betracht, um Haut- und Augenschädigungen zu vermeiden.

Für die Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung muss das konkrete Einstrahlung-Szenario (Dauer, Intensität, Jahreszeit) dokumentieren. Nach dem TOP-Prinzip sind zunächst Schutzvorrichtungen am Arbeitsplatz zu prüfen; PSA kommt erst danach in Frage. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kopfbedeckung mit Krempe und Nackenschutz, da Kopfhaut und Nacken besonders gefährdet sind.

Quelle: KomNet NRW

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