Sicherheit bei energetisch höhenverstellbaren Therapieliegen: Anforderungen seit 2019

Automatisch höhenverstellbare Therapieliegen müssen seit September 2019 strengere Sicherheitsvorkehrungen erfüllen.

Automatisch höhenverstellbare Therapieliegen müssen seit September 2019 strengere Sicherheitsvorkehrungen erfüllen. Die Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sehen vor, dass Schutzmaßnahmen konstruktiv in das Design von Hub-, Antriebs- und Steuerungssystem integriert sein müssen, nicht nur nachträglich angebracht. Dies folgt dem Prinzip der "integrierten Sicherheit" und gilt für alle energetisch höhenverstellbaren Liegen als Medizinprodukte.

Für die Praxis: Betriebe im Gesundheitswesen sollten bei Neuanschaffungen auf konformitätszertifizierte Modelle mit konstruktiven Sicherheitslösungen achten. Für vorhandene Liegen ohne ausreichende Sicherheitsmerkmale ist eine Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung notwendig; mängelbehaftete oder beschädigte Schutzeinrichtungen dürfen nicht betrieben werden. Vorkommnisse und Sicherheitsmängel müssen dem BfArM gemeldet werden.

Quelle: BGW

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