Automatisch höhenverstellbare Therapieliegen müssen seit September 2019 strengere Sicherheitsvorkehrungen erfüllen. Die Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sehen vor, dass Schutzmaßnahmen konstruktiv in das Design von Hub-, Antriebs- und Steuerungssystem integriert sein müssen, nicht nur nachträglich angebracht. Dies folgt dem Prinzip der "integrierten Sicherheit" und gilt für alle energetisch höhenverstellbaren Liegen als Medizinprodukte.
Für die Praxis: Betriebe im Gesundheitswesen sollten bei Neuanschaffungen auf konformitätszertifizierte Modelle mit konstruktiven Sicherheitslösungen achten. Für vorhandene Liegen ohne ausreichende Sicherheitsmerkmale ist eine Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung notwendig; mängelbehaftete oder beschädigte Schutzeinrichtungen dürfen nicht betrieben werden. Vorkommnisse und Sicherheitsmängel müssen dem BfArM gemeldet werden.
Quelle: BGW
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