Kryobehälter auf Rollen: Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung

KomNet NRW beantwortet Fragen zur Einstufung eines mobilen Kryobehälters für flüssigen Stickstoff (100 Liter, max. 0,5 bar).

KomNet NRW beantwortet Fragen zur Einstufung eines mobilen Kryobehälters für flüssigen Stickstoff (100 Liter, max. 0,5 bar). Der Behälter fällt grundsätzlich unter die Betriebssicherheitsverordnung, ob eine Einstufung als überwachungsbedürftiges Druckgerät vorliegt, hängt vom tatsächlichen maximal zulässigen Druck des Typenschilds ab. Die erforderlichen Prüfungen richten sich nach der konkreten Kategorisierung und Gefährdungsbeurteilung.

Für die Praxis: Prüfen Sie zunächst das Typenschild des Behälters auf den maximal zulässigen Druck (PS). Liegt dieser über 0,5 bar, wird das Gerät zum Druckgerät der Gruppe 2 eingestuft. Der Arbeitgeber muss anhand der Herstellerunterlagen und einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden, welche Prüfungen erforderlich sind—eine Prüfung durch eine Zertifizierte Überwachungsstelle ist nicht automatisch zwingend, sondern hängt von der Kategorie und Prüfart ab.

Quelle: KomNet NRW

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