Nach der TRBA 100 werden nicht gezielte Tätigkeiten mit humanem Blut oder Serum in Laboratorien je nach Infektionsstatus unterschiedlich eingestuft. Bei unbekanntem Infektionsstatus ist grundsätzlich Schutzstufe 2 erforderlich. Liegen bekannte Biostoffe der Risikogruppe 3 vor und die Arbeit ist nicht darauf ausgerichtet, kann eine Schutzstufe-2-Einstufung ausreichend sein, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies rechtfertigt.
Für die Praxis: Für die Gefährdungsbeurteilung von Blutuntersuchungen muss zunächst der Infektionsstatus dokumentiert werden. Bei uncharakterisiertem Material gilt Schutzstufe 2 als Regelfall. Erst wenn durch laboranalytische Ergebnisse (HIV-, HBV-, HCV-negativ) eine Risikominderung nachgewiesen ist, können niedrigere Schutzstufen oder die Schutzstufe 1 veranschlagt werden.
Quelle: KomNet NRW
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
