Einstufung von nicht gezielten Tätigkeiten mit humanem Blut in Laboren

Nach der TRBA 100 werden nicht gezielte Tätigkeiten mit humanem Blut oder Serum in Laboratorien je nach Infektionsstatus unterschiedlich eingestuft.

Nach der TRBA 100 werden nicht gezielte Tätigkeiten mit humanem Blut oder Serum in Laboratorien je nach Infektionsstatus unterschiedlich eingestuft. Bei unbekanntem Infektionsstatus ist grundsätzlich Schutzstufe 2 erforderlich. Liegen bekannte Biostoffe der Risikogruppe 3 vor und die Arbeit ist nicht darauf ausgerichtet, kann eine Schutzstufe-2-Einstufung ausreichend sein, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies rechtfertigt.

Für die Praxis: Für die Gefährdungsbeurteilung von Blutuntersuchungen muss zunächst der Infektionsstatus dokumentiert werden. Bei uncharakterisiertem Material gilt Schutzstufe 2 als Regelfall. Erst wenn durch laboranalytische Ergebnisse (HIV-, HBV-, HCV-negativ) eine Risikominderung nachgewiesen ist, können niedrigere Schutzstufen oder die Schutzstufe 1 veranschlagt werden.

Quelle: KomNet NRW

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